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Besucherordnung |
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Liebe(r) Schaubergwerksbesucher(in)
Der Bergbauberechtigte hat lt. MinroG, der Schaubergwerksverordnung und
des AschG, für die Sicherheit, und für den Schutz des
Lebens und die Gesundheit von Personen zu sorgen.
Bei einer Besichtigung unseres
Schaustollens sind
daher folgende Sicherheitsbestimmungen zu beachten:
- Rauchen und
Alkoholgenuss ist strengstens verboten.
- Das Mitnehmen
von Hunden oder anderen Tieren ist nicht gestattet.
- Personen die
offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen ist der Besuch
des Schaubergwerks zu verweigern.
- Kinder unter
4 Jahre, und Schwangere dürfen an der
Bergwerksführung nicht teilnehmen.
- Klaustrophobie
beachten: Teilweise niedrige Stollen (ca. 1,4 m) und ca. 600 Stufen.
- Mindestanzahl
bei der Führung: 3 Personen (3 Erwachsene oder 2 Erwachsene
plus 1 Kind).
- Höchstanzahl
bei einer Führung: 30 Personen.
- Den
Anordnungen des Führungspersonals ist unbedingt Folge zu
leisten.
- Trittfestes
Schuhwerk.
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| (c) Verkehrsverein
Oberzeiring |
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