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Besucherordnung

  Liebe(r) Schaubergwerksbesucher(in)

Der Bergbauberechtigte hat lt. MinroG, der Schaubergwerksverordnung und des AschG, für die Sicherheit, und für den Schutz des Lebens und die Gesundheit von Personen zu sorgen.

Bei einer Besichtigung unseres Schaustollens sind
daher folgende Sicherheitsbestimmungen zu beachten:

  1. Rauchen und Alkoholgenuss ist strengstens verboten.
     
  2. Das Mitnehmen von Hunden oder anderen Tieren ist nicht gestattet.
     
  3. Personen die offensichtlich unter Alkohol- oder Drogeneinfluss stehen ist der Besuch des Schaubergwerks zu verweigern.
     
  4. Kinder unter 4 Jahre, und Schwangere dürfen an der Bergwerksführung nicht teilnehmen.
     
  5. Klaustrophobie beachten: Teilweise niedrige Stollen (ca. 1,4 m) und ca. 600 Stufen.
     
  6. Mindestanzahl bei der Führung: 3 Personen (3 Erwachsene oder 2 Erwachsene plus 1 Kind).
     
  7. Höchstanzahl bei einer Führung: 30 Personen.
     
  8. Den Anordnungen des Führungspersonals ist unbedingt Folge zu leisten.
     
  9. Trittfestes Schuhwerk.


  

(c) Verkehrsverein Oberzeiring